Beratungsprotokoll

Der Versicherungsnehmer wurde im Rahmen der Beratung für diesen Versicherungsvertrag auf folgende Sachverhalte hingewiesen:

  • Die Versicherungssumme wird bei Tod des Mitglieds (Kapitalversicherung auf den Todesfall) ausgezahlt.
  • Der Versicherungsbeitrag ist entsprechend des gewählten Tarifs bis zur Vollendung des 90. Lebensjahres zu entrichten.
  • Die Höhe des Beitrages ist abhängig vom Eintrittsalter und der Höhe der Versicherungssumme (siehe Tarifanhang zur Satzung) und bleibt für die Vertragslaufzeit unverändert.
  • Ein Anspruch auf die volle Versicherungssumme in Höhe der abgeschlossenen Versicherung besteht nach der Zahlung des ersten Beitrages.
  • Bei Aufhebung des Vertrages durch Kündigung oder Ausschluss wird eine Beitragsrückerstattung nach § 4 der Bedingungen für die Sterbegeldversicherung gezahlt. Bei den Sterbegeldtarifen gilt dies nur, wenn Beiträge für mindestens drei Jahre entrichtet sein.
  • Für Mitglieder, die eine Einmalzahlung geleistet haben, ist die Berechnung der Rückerstattung ebenfalls im § 4 der Bedingungen für die Sterbeversicherung geregelt.
  • Die Kündigung des Versicherungsvertrages durch den Versicherungsnehmer muss mindestens mit einer Frist von sechs Wochen zu Ende des laufenden Versicherungsjahres dem Vorstand vorliegen.
  • Die Höhe der Beitragsrückerstattung ist dem § 4 der Bedingungen für die Sterbegeldversicherung zu entnehmen.
  • Kommt der Versicherungsnehmer seiner Verpflichtung zur Beitragszahlung nicht nach und wird erfolglos gemahnt, so kann die Kasse den Versicherungsvertrag kündigen (Ausschluss gemäß § 5 der Satzung)
  • Die erwirtschafteten Überschüsse werden entsprechend dem Ergebnis des versicherungsmathematischen Gutachtens (alle 5 Jahre) an die Versicherten weiter gegeben.
  • Für den Versicherungsvertrag findet deutsches Recht Anwendung.
  • Zuständige Aufsichtsbehörde ist die Regierung von Mittelfranken.

Dem Versicherungsnehmer wird bei Zusendung oder Aushändigung des Versicherungsscheines eine Satzung ausgehändigt. Im Übrigen gelten die Angaben des Versicherungsantrages. Weitere Einzelheiten zum abgeschlossenen Versicherungsvertrag sind im übergebenen Produktinformationsblatt geregelt.

Küps, den 07.05.2024



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Unterschrift des Verischerungsnehmers